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Unsere Mitarbeiter möchten Sie gerne über das Thema Photovoltaik in unseren Raiffeisen-Niderlassungen informieren. Wir laden Sie jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr herzlich zu den folgenden Terminen ein.
Machen Sie sich unabhängig!
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Tanken Sie jetzt an unseren Standorten Lennestadt Neukamp und Kreuztal den klimaschonenden Dieselkraftstoff HVO100 und sichern Sie sich eine Sonnenblume gratis dazu🌻*.
Weitere Infos zur Aktion im aktuellen Digitalprospekt entdecken unter:
https://www.blaetterdochmal.de/epaper/2024-30_Raiffeisen-Sauer-Siegerland-HVO100-digital/.
*Aktion einmalig gültig gegen Vorlage der Quittung an der Kasse im Markt in Lennestadt-Neukamp oder Kreuztal.
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HVO100 ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff, welcher folgende Vorteile bietet:
- bis zu 90% CO2 Reduktion gegenüber fossilem Diesel
- Zu 100% aus regenerativen und nachhaltigen Rohstoffen hergestellt
- Geruchsloser sauberer Dieselkraftstoff
- Entspricht der Norm DIN EN 15940
- Gute Kälteeigenschaften und hervorragende Haltbarkeit
- Ca. 33% geringere Feinstaubemissionen
- Freigabe durch zahlreiche deutsche Automobilkonzerne
- Freigabe durch zahlreiche Land- und Forst- sowie Baumaschinenhersteller (siehe Link unten)
- Leiserer Motorenlauf
- Bessere Verbrennung, winterfest bis -20°C ganzjährig
- Gute Kälteeigenschaften und hervorragende Haltbarkeit
- Geringe Geruchsbelästigung
Tanken Sie HVO100 ab sofort an unserem Standort Lennestadt-Neukamp und Kreuztal
Jetzt auf Lokal Plus lesen: Verkaufsstart von HVO100-Kraftstoff bei Raiffeisen (lokalplus.nrw)
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Nach der Gaspreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Gas oder Fernwärme heizen, werden jetzt auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Öl, Holz, Kohle oder Flüssiggas („nicht leitungsgebundene Energieträger“) heizen, entlastet, wenn sie diese Energieträger im letzten Jahr zu besonders hohen Kosten einkaufen mussten.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben mittlerweile die Webseiten zur Beantragung geschaltet.
Falls Sie Fragen zum Verfahren und zu den Details der Antragstellung in Bayern oder NRW erhalten, können Sie gern folgende Information nachlesen:
Härtefallhilfen für Heizkosten in Nordrhein-Westfalen (heizkostenhilfe.nrw)
Beide Bundesländer setzen als Antragsfrist den 20. Oktober 2023. Entlastung kann es für folgende nichtleitungsgebundene Energieträger geben: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts,Scheitholz und Kohle bzw. Koks.
Auch die Regelung des Zeitraums ist bei beiden Bundesländern identisch:
Bayern:
„Grundsätzlich bedarf es des Nachweises, z.B. durch die Rechnung, dass die Härtefallhilfen im Entlastungszeitraum geliefert wurden (1. Januar2022 bis 1. Dezember 2022). Ergänzend genügt in Bayern auch der Nachweis, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht-leitungsgebundenen
Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Der Nachweis der Bestellung kanninsbesondere durch eine Bestellbestätigung erfolgen.“
NRW:
„Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März2023 gewährt werden: Sofern nachgewiesen ist, dass die Bestellung des Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber bis spätestens 31. März 2023 erfolgte,kann auch das Bestelldatum geltend gemacht werden.“
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