HVO100 Auto in Wald

HVO100 – Jetzt bei uns verfügbar!

HVO100 ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff, der bis zu 90% CO2 Reduktion einspart, geruchsloser und sauberer ist

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Wohnhaus mit PV-Anlage

Photovoltaikanlagen

Wir beraten, planen und realisieren Ihre Photovoltaikanlage, die individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt ist.

Raiffeisen Sauer-Siegerland vermietet Neubauwohnungen in Wenden-Rothemühle.

Im Jahr 2023 wurde der ersten Spatenstich für das Projekt "Ärztehaus" am Standort Wenden-Rothemühle getätigt. Das Mietobjekt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Raiffeisen Markt in Wenden-Rothemühle. Im Erdgeschoss entsteht derzeit eine Praxis für Allgemeinmedizin und im ersten und zweiten Obergeschoss jeweils vier Wohnungen, mit 80 beziehungsweise 50 Quadratmetern zum attraktiven Erstbezug.

! Ab sofort sind die 80 Quadratmeter großen Wohnungen noch zur Vermietung frei!

Adresse: Kölner Str. 4, 57482 Wenden Rothemühle

Ansprechpartner: Marcel Kreutzmann

Tel.: 02762/4004227417

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hier geht es zur detaillierten Wohnungsanzeige auf Ebay Kleinanzeigen:

Neubau Mietwohnungen in 57482 Wenden Rothemühle in Nordrhein-Westfalen - Attendorn | Etagenwohnung mieten | kleinanzeigen.de

Besuchen Sie unsere schönen Weihnachts-Ausstellungen in den Raiffeisen Märkten

  • Lennestadt-Neukamp
  • Olpe
  • Attendorn
  • Drolshagen
  • Rothemühle
  • Kreuztal

Freuen Sie sich auf die besinnungsvolle Zeit des Jahres und entdecken Sie liebevoll ausgewählte Dekoration oder kreative Geschenkideen - Bei uns finden Sie alles, was Sie für ein stilvolles Weihnachtsfest benötigen.

Kennen Sie schon unseren E-Ladepark an der Raiffeisen in Lennestadt-Neukamp?

Dort stehen Ihnen  4 Schnellladesäulen mit einer Leistung bis zu 300KW und 6 Ladesäulen mit bis zu 22KW zum Aufladen  Ihres  E-Autos zur Verfügung. Unser E-Ladepark ist rund um die Uhr für Sie geöffnet. Bezahlung ist per Ladenetz-Karte, Ladenetz-App sowie mit unserer Raiffeisen Tank-und Kundenkarte möglich. Kommen Sie vorbei!

 

HVO100 ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff, welcher folgende Vorteile bietet:                                                    

  • bis zu 90% CO2 Reduktion gegenüber fossilem Diesel
  • Zu 100% aus regenerativen und nachhaltigen Rohstoffen hergestellt
  • Geruchsloser sauberer Dieselkraftstoff
  • Entspricht der Norm DIN EN 15940
  • Gute Kälteeigenschaften und hervorragende Haltbarkeit
  • Ca. 33% geringere Feinstaubemissionen
  • Freigabe durch zahlreiche deutsche Automobilkonzerne
  • Freigabe durch zahlreiche Land- und Forst- sowie Baumaschinenhersteller  (siehe Link unten)
  • Leiserer Motorenlauf
  • Bessere Verbrennung, winterfest bis -20°C ganzjährig   
  • Gute Kälteeigenschaften und hervorragende Haltbarkeit
  • Geringe Geruchsbelästigung

Tanken Sie HVO100 ab sofort an unserem Standort Lennestadt-Neukamp und Kreuztal

 

Jetzt auf Lokal Plus lesen: Verkaufsstart von HVO100-Kraftstoff bei Raiffeisen (lokalplus.nrw) 

Nach der Gaspreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Gas oder Fernwärme heizen, werden jetzt auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Öl, Holz, Kohle oder Flüssiggas („nicht leitungsgebundene Energieträger“) heizen, entlastet, wenn sie diese Energieträger im letzten Jahr zu besonders hohen Kosten einkaufen mussten.

Informationsblatt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben mittlerweile die Webseiten zur Beantragung geschaltet.

Falls Sie Fragen zum Verfahren und zu den Details der Antragstellung in Bayern oder NRW erhalten, können Sie gern folgende Information nachlesen:

Härtefallhilfen für Heizkosten in Nordrhein-Westfalen (heizkostenhilfe.nrw)

Beide Bundesländer setzen als Antragsfrist den 20. Oktober 2023. Entlastung kann es für folgende nichtleitungsgebundene Energieträger geben: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts,Scheitholz und Kohle bzw. Koks.

Auch die Regelung des Zeitraums ist bei beiden Bundesländern identisch:

Bayern:

„Grundsätzlich bedarf es des Nachweises, z.B. durch die Rechnung, dass die Härtefallhilfen im Entlastungszeitraum geliefert wurden (1. Januar2022 bis 1. Dezember 2022). Ergänzend genügt in Bayern auch der Nachweis, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht-leitungsgebundenen

Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Der Nachweis der Bestellung kanninsbesondere durch eine Bestellbestätigung erfolgen.“

NRW:

„Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März2023 gewährt werden: Sofern nachgewiesen ist, dass die Bestellung des Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber bis spätestens 31. März 2023 erfolgte,kann auch das Bestelldatum geltend gemacht werden.“

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