Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben mittlerweile die Webseiten zur Beantragung geschaltet.
Falls Sie Fragen zum Verfahren und zu den Details der Antragstellung in Bayern oder NRW erhalten, können Sie gern folgende Information nachlesen:
Härtefallhilfen für Heizkosten in Nordrhein-Westfalen (heizkostenhilfe.nrw)
Beide Bundesländer setzen als Antragsfrist den 20. Oktober 2023. Entlastung kann es für folgende nichtleitungsgebundene Energieträger geben: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts,Scheitholz und Kohle bzw. Koks.
Auch die Regelung des Zeitraums ist bei beiden Bundesländern identisch:
Bayern:
„Grundsätzlich bedarf es des Nachweises, z.B. durch die Rechnung, dass die Härtefallhilfen im Entlastungszeitraum geliefert wurden (1. Januar2022 bis 1. Dezember 2022). Ergänzend genügt in Bayern auch der Nachweis, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht-leitungsgebundenen
Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Der Nachweis der Bestellung kanninsbesondere durch eine Bestellbestätigung erfolgen.“
NRW:
„Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März2023 gewährt werden: Sofern nachgewiesen ist, dass die Bestellung des Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber bis spätestens 31. März 2023 erfolgte,kann auch das Bestelldatum geltend gemacht werden.“